§ 2 Abs 3 EStG
Da die Inbestandgabe einer Mehrzweckhalle als Betrieb gewerblicher Art zu qualifizieren ist, kann das Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.
VwGH 09.03.2005, 2001/13/0273
§ 2 Abs 3 EStG
Da die Inbestandgabe einer Mehrzweckhalle als Betrieb gewerblicher Art zu qualifizieren ist, kann das Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht werden.
VwGH 09.03.2005, 2001/13/0273