Zusammenfassung: Der EuGH hat entschieden, dass Vorsteuerabzug bei ausschließlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen möglich ist.
EuGH 29.04.2004, Rs. C-137/02 Faxworld GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs
Zusammenfassung: Der EuGH hat entschieden, dass Vorsteuerabzug bei ausschließlich nicht der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätzen möglich ist.
EuGH 29.04.2004, Rs. C-137/02 Faxworld GbR, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs