Zusammenfassung: Der Autor schreibt inseinem Beitrag über Stellungnahmen des UFS Linz zu den so genannten "Altfällen Seeling", stellt den Sachverhalt dar und schreibt über die Entscheidung des UFS und über deren Argumente im Einzelnen.
UFS 02.03.2005, RV/1186-L/04.