Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage, ob eine Durchbrechung der Rechtskraft möglich ist, wenn die Getränkesteuern bereits rechtskräftig mit Bescheid festgesetzt sind.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 303 BAO; § 226 Abs 1 TLAO