Der Beschluss bezüglich der Anberaumung einer Prüfungstagsatzung kann nicht angefochten werden.
OGH 22.12.2004, 8 Ob 130/04g
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Der Beschluss bezüglich der Anberaumung einer Prüfungstagsatzung kann nicht angefochten werden.
OGH 22.12.2004, 8 Ob 130/04g
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