Der Beschwerdeführer kann in seinem Recht auf Abzug der außergewöhnlichen Belastung nicht verletzt sein, wenn auch ohne Abzug einer außergewöhnlichen Belastung das Ankommen mit Null ermittelt wird.
VwGH 28.01.2005, 2001/15/0173
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Der Beschwerdeführer kann in seinem Recht auf Abzug der außergewöhnlichen Belastung nicht verletzt sein, wenn auch ohne Abzug einer außergewöhnlichen Belastung das Ankommen mit Null ermittelt wird.
VwGH 28.01.2005, 2001/15/0173
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