Zusammenfassung: Der EuGH entscheidet, dass es für Zusammenschlüsse bei realer Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen keine Umsatzsteuerbefreiung gibt.
EuGH 20.11.2003, Rs. C-8/01 Assurand0r/Societetet, Vorabentscheidungsersuchen des dänischen 0stre Landsret