Der Autor schreibt in seinem Beitrag über die langjährig vorbereitende Tätigkeit, über die bloße Gebrauchsüberlassung zwischen Miteigentümern zu Wohnzwecken und über die vorläufige Veranlagung bei typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigung.
VwGH 20.10.2004, 98/14/0126; VwGH 23.11.2004, 2001/15/0028; VwGH 23.02.2005, 2002/14/0024