§ 2 Abs 5 KStG; § 2 Abs 3 UStG; § 12 UStG; Art 4 6. MWSt-RL
Der VwGH beschreibt den sachlichen Bedeutungsgehalt des Tatbestandselements "Tätigkeit der öffentlichen Gewalt (Hoheitsbetrieb)" in § 2 Abs 5 KStG iVm § 2 Abs 3 UStG und stellt die Begriffsbestimmung der europarechtlichen Auslegung gegenüber.