Zusammenfassung: Die rechtsgestaltende Wirkung einer Betriebsaufgabe kann nicht nachträglich wieder revidiert werden.
BFH, 22.09.2004, III R 9/03
Rechtsgrundlagen: § 24 Estg
Zusammenfassung: Die rechtsgestaltende Wirkung einer Betriebsaufgabe kann nicht nachträglich wieder revidiert werden.
BFH, 22.09.2004, III R 9/03
Rechtsgrundlagen: § 24 Estg