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Klarstellung für die Personalverrechnung: Änderungen bei den Werbungskosten

SteuernManuela HolowatySWK 2005, S 394 Heft 11 v. 10.4.2005

Zusammenfassung: Bei Arbeitnehmerveranlagungen bzw. Einkommensteuererklärungen können Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten im Rahmen von Werbungskosten geltend gemacht werden. Änderungen hinsichtlich Werbungskosten werden in diesem Beitrag angeführt.

Rechtsgrundlagen: § 25 EStG 1988; Rz. 230 LStR 2002

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