Zusammenfassung: Bei Arbeitnehmerveranlagungen bzw. Einkommensteuererklärungen können Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten im Rahmen von Werbungskosten geltend gemacht werden. Änderungen hinsichtlich Werbungskosten werden in diesem Beitrag angeführt.
Rechtsgrundlagen: § 25 EStG 1988; Rz. 230 LStR 2002