Zusammenfassung: Der EuGH entscheidet, dass eine rückwirkende Ermächtigung zur Einschränkung des Vorsteuerabzugs gegen Vertrauensschutzgrundsatz verstößt.
EuGH 29.04.2004, Rs. C-17/01 Sudholz, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesfinanzhofs