Die Prüfung der Verantwortlichkeit eines Abschlussprüfers erfordert die Beiziehung eines Sachverständigen.
OGH 23.11.2004, 1 Ob 144/03p
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Die Prüfung der Verantwortlichkeit eines Abschlussprüfers erfordert die Beiziehung eines Sachverständigen.
OGH 23.11.2004, 1 Ob 144/03p
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