Der Autor kommentiert in seinem Beitrag die VwGH-Entscheidung vom 24.2.2005, 2004/16/0199-7, in der der VwGH zu den Fragen des Ausreichens von makroökonomischen Aspekten zur Verweigerung der Rückzahlung der Getränkesteuer Stellung bezieht.
VwGH 24.2.2005, 2004/16/0199-