Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass sich nachträglich ergebende rechtliche Bedenken gegen die Richtigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Bescheides keinen Wiederaufnahmegrund bilden.
VwGH 13.09.2004, 2000//17/0018
Rechtsgrundlagen: AVG § 69 Abs. 1 Z 2