§ 12 UStG 1994
Der VwGH entscheidet, dass die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit beruht, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen.
VwGH 03.08.2004, 2001/13/0022
§ 12 UStG 1994
Der VwGH entscheidet, dass die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit beruht, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen.
VwGH 03.08.2004, 2001/13/0022