Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit § 26c Z 3 KStG idF des SteuerreformG 2005 auseinander, die eine Übergangsregelung zur Meldung des Übergangs einer Organschaft in eine Gruppe enthält. Dabei weist er nach, dass diese Übergangsregelung in bestimmten Fällen nicht die angestrebte Verlängerung, sondern sogar eine Verkürzung der Meldefrist zur Folge hat und nimmt zur Erforderlichkeit einer Übergangsregelung Stellung.