§ 10 EStG 198
Der Kauf von Miteigentumsteilen eines Grundstücks und der Erwerb eines grundbücherlich registrierten Mietrechts hat selbst bei Identität von Veräußerer und Erwerber nicht die Begründung eines einheitlichen Wirtschaftsguts zur Folge.
VwGH 01.07.2003, 97/13/0218