§ 20 Abs 1 lit b Z 2 EStG
Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VwGH, in der dieser zur Beurteilung der Angemessenheit der Beschaffungsaufwendungen eines Gebrauchtfahrzeugs und zur Bestimmung des Repräsentationsanteils Stellung nahm, eine Valorisierung der Luxustangente aber nicht für erforderlich hielt. Der Verfasser stellt nun eine alternative Bemessungsmethode der Luxustangente zur Diskussion.