Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf das Universitätsgesetz 2002, das den Universitäten ua die Vollrechtsfähigkeit verleiht und ein wirtschaftliches Auftreten im eigenen Namen ermöglicht. Pale beschreibt nun, welche Bilanzierungsgrundsätze und Bewertungsprinzipien bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz von Universitäten zu berücksichtigen sind und nimmt zu den Vorgaben für die Bilanzprüfung Stellung.