vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Familienbeihilfe für Rechtspraktikanten

SteuernMag. Hans BlasinaSWK 2004, S 273 Heft 7 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Stellungnahme des Sozialministeriums auseinander, wonach Rechtspraktikanten einen Anspruch auf Familienbeihilfe (rückwirkend) erst geltend machen können, wenn sie nachweislich eine Ausbildung zum Richter, Notar oder Rechtsanwalt absolvieren.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG; § 2 Abs 4 RPG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!