Zusammenfassung: Der Autor setzt sich unter Zugrundelegung der Regelungen des HGB mit der Gesellschaftsform der GesBR in einer vergleichenden Gegenüberstellung zur EEG, OHG und KG auseinander und nimmt darauf aufbauend auf die Konzeption des UGB, die die Zusammenlegung von Personenhandelsgesellschaften und EEG vorsieht, Bezug. Dabei nimmt er auch zur geplanten Implementierung des Normativmodells Stellung , beschreibt die Unterschiedsmerkmale zwischen einer GesBR und einer offenen Personenhandelsgesellschaft iSd UGB und behandelt Rechtsfragen, die sich bei der Umwandlung (bzw Rückumwandlung) einer GesbR in eine OPG ergeben könnten.