Zusammenfassung: Abdruck des Toleranzerlasse s des BMF, in dem die Rahmenbedingungen für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen konkretisiert werden und klargestellt wird, dass auch bei Missachtung der elektronischen Übermittlungspflicht von Steuererklärungen die Verhängung von Sanktionen nicht in Betracht kommt.
BMF 30.01.2004, GZ 50 0501/1-IV/04