§ 308 Abs 1 BAO
Die berechtigte Geltendmachung eines Wiedereinsetzungsantrags setzt eine Fristversäumnis voraus.
VwGH 22.05.2003, 2003/17/0021
§ 308 Abs 1 BAO
Die berechtigte Geltendmachung eines Wiedereinsetzungsantrags setzt eine Fristversäumnis voraus.
VwGH 22.05.2003, 2003/17/0021