Rechtswidrige Weisungen der Generalversammlung entlasten den Geschäftsführer einer GmbH nicht von seiner Haftung gegenüber dritten Personen.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 278/02f
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Rechtswidrige Weisungen der Generalversammlung entlasten den Geschäftsführer einer GmbH nicht von seiner Haftung gegenüber dritten Personen.
OGH 22.10.2003, 3 Ob 278/02f
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