§ 33 TP 19 Abs 5 GebG
Die Umschuldung ist gebührenrechtlich als Nachtrag zum Darlehensvertrag zu qualifizieren.
VwGH 18.09.2003, 2000/16/0615
§ 33 TP 19 Abs 5 GebG
Die Umschuldung ist gebührenrechtlich als Nachtrag zum Darlehensvertrag zu qualifizieren.
VwGH 18.09.2003, 2000/16/0615