§ 5 Wr AnzeigenabgG
Litho-Kosten sind bei der Bestimmung der Anzeigenabgabe nicht zu berücksichtigen.
VwGH 22.05.2003, 99/17/0449
§ 5 Wr AnzeigenabgG
Litho-Kosten sind bei der Bestimmung der Anzeigenabgabe nicht zu berücksichtigen.
VwGH 22.05.2003, 99/17/0449