Zusammenfassung: Bedingt durch eine Änderung in den EStR 2000 ergänzen die Autoren ihren Beitrag in SWK 3/2004 insofern, als die postalische Übermittlung des Formulars E 108e nunmehr spätestens am Tag der Bescheiderlassung erfolgen kann. Die Autoren sprechen sich jedoch dafür aus, die Einbringung des Formulars E 108e bis zur Rechtskraft des Bescheides zuzulassen.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 4 BAO