Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Anwendungsvoraussetzungen des § 19 Abs 1a UStG 1994, der den Übergang der Abgabenschuld auf den Leistungsempfänger von Bauleistungen normiert. Dabei nehmen sie auch zur Einstufung von Untenehmen nach ÖNACE 2003 Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 19 Abs 1a UStG 1994