§ 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994
Mittelbare Vermittlungshandlungen eines Versicherungsvertreters im Rahmen eines Strukturbetriebs sind als berufstypische Tätigkeiten zu qualifizieren.
VwGH 03.07.2003, 2000/15/0165
§ 6 Abs 1 Z 13 UStG 1994
Mittelbare Vermittlungshandlungen eines Versicherungsvertreters im Rahmen eines Strukturbetriebs sind als berufstypische Tätigkeiten zu qualifizieren.
VwGH 03.07.2003, 2000/15/0165