Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der dieser zur Abnutzung von Kunstwerken Stellung nahm und die Zulässigkeit einer Abschreibung prüfte, dabei aber die gebotene Differenzierung zwischen wirtschaftlicher und technischer Abnutzung hervorhob.
UFS, 04.12.2003, RV/0171-F/02