§ 4 Abs 3 EStG 1988
Der Verlust einer Geldforderung ist bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
VwGH 03.07.2003, 99/15/0094
§ 4 Abs 3 EStG 1988
Der Verlust einer Geldforderung ist bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
VwGH 03.07.2003, 99/15/0094