§ 17 Abs 4 GebG
Die vertragliche Beistellung einer auflösenden Bedingung steht der Begründung der Gebührenpflicht nicht entgegen.
VwGH 07.08.2003, 2000/16/0322, 0323, 0324
§ 17 Abs 4 GebG
Die vertragliche Beistellung einer auflösenden Bedingung steht der Begründung der Gebührenpflicht nicht entgegen.
VwGH 07.08.2003, 2000/16/0322, 0323, 0324