Zusammenfassung: Das BMF geht auf die Bedeutung des § 18 Abs 3 UmgrStG im Hinblick auf die Einbringung eines Teilbetriebes ein.
BMF 25.08.2004
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 UmgrStG; § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG
Zusammenfassung: Das BMF geht auf die Bedeutung des § 18 Abs 3 UmgrStG im Hinblick auf die Einbringung eines Teilbetriebes ein.
BMF 25.08.2004
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 3 UmgrStG; § 16 Abs 5 Z 4 UmgrStG