§ 212 Abs. 1 BAO
Der VwGH geht auf die Bewilligung der Stundung einer aushaftenden Abgabenschuld ein.
VwGH 25.02.2004, 2003/13/0117
§ 212 Abs. 1 BAO
Der VwGH geht auf die Bewilligung der Stundung einer aushaftenden Abgabenschuld ein.
VwGH 25.02.2004, 2003/13/0117