Zusammenfassung: Der Betrag setzt sich mit dem Frage auseinander, wann Anbringen gemäß § 85 BAO als rechtzeitig zu werten sind und das insbesondere im Hinblick auf die neuen Informationscenter, die im Rahmen der Finanzreform geschaffen wurden.
Rechtsgrundlagen: § 50 BAO; § 85 BAO; § 108 Abs 4 BAO; § 308 BAO