Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit der kraftfahrzeugssteuerrechtlichen Behandlung von vermieteten Anhängern auseinander.
BMF 20.07.2004
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 KfzStG
Zusammenfassung: Das BMF setzte sich mit der kraftfahrzeugssteuerrechtlichen Behandlung von vermieteten Anhängern auseinander.
BMF 20.07.2004
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 KfzStG