Zusammenfassung: Das BMF geht auf Probleme bei der amtswegigen Wiederaufnahme im Hinblick auf § 209a BAO ein.
BMF 09.09.2004
Rechtsgrundlagen: § 209a BAO
Zusammenfassung: Das BMF geht auf Probleme bei der amtswegigen Wiederaufnahme im Hinblick auf § 209a BAO ein.
BMF 09.09.2004
Rechtsgrundlagen: § 209a BAO