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Aktuelle Kurzinformationen - Zurechnung von Einnahmen

KurzinfoSWK 2004, K 1 Heft 2 v. 10.1.2004

§ 2 EStG

Zuwendungen von Patienten, die der Vorstand einer Universitätsklinik als Spenden deklariert und zur Abdeckung von Repräsentationsaufwendungen verwendet, sind weder als Betriebsausgaben noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren.

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