Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag, welche Handlungs- und Informationspflichten die Diensteanbieter aufgrund des ECG treffen. Weiters weist er darauf hin, dass die Versender von Werbe-mails diese nunmehr, insbesondere bei fehlender Einwilligung des Empfängers, ausdrücklich als solche deklarieren müssen und erörtert, welche Rechtsfolgen die Missachtung der in §§ 5 und 7 ECG normierten Verpflichtungen nach sich zieht.