§ 1 Abs 2 LVO
Eine nicht planmäßige Sondertilgung ist bei der Liebhabereiprüfung nicht zu berücksichtigen.
VwGH 27.05.2003, 99/14/0331
§ 1 Abs 2 LVO
Eine nicht planmäßige Sondertilgung ist bei der Liebhabereiprüfung nicht zu berücksichtigen.
VwGH 27.05.2003, 99/14/0331