Zusammenfassung: Die Autorin geht auf die Regelung des § 16 Abs 5 UmgrStG ein und beleuchtet die besonderen Aspekte der rückwirkenden Maßnahmen im Hinblick auf Einlagen, Entnahmen und Zurückbehaltungen, Verschiebetechniken und Gewinnausschüttungen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 UmgrStG