§ 20 EStG 1988
Die gelegentliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der Funktion als Personalvertreter steht der Annahme der gemischten Nutzung nicht entgegen.
VwGH 21.01.2004, 99/13/0174, 0187
§ 20 EStG 1988
Die gelegentliche Nutzung eines Arbeitszimmers in der Funktion als Personalvertreter steht der Annahme der gemischten Nutzung nicht entgegen.
VwGH 21.01.2004, 99/13/0174, 0187