Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf § 13 UStG, der die Geltendmachung eines 10%igen Vorsteuerabzugsrechts aus den einkommensteuerlichen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen der Arbeitnehmer wie auch betrieblich veranlassten Reisen des Unternehmers ermöglicht, das Abzugsrecht aber von der einkommen- und lohnsteuerlichen Anerkennung abhängig macht. Payerer weist nun nach, dass eine Umgehung der zeitlichen Beschränkungen durch lohngestaltende Regelugen in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen möglich ist.