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Behandlung von Vor- und Außergruppenverlusten gem. § 9 Abs. 6 KStG 1988 i. d. F. des StReformG 2005

SteuernSWK 2004, S 764 Heft 25 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Das BMF plant, § 9 Abs 6 Z 4 KStG in der Weise auszulegen, dass diese Regelung die Verrechnung von Vorgruppen- und Außergruppenverluste mit Jahresgewinnen eines Gruppenmitglieds ermöglicht.

BMF 09.07.2004

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