§ 22 UStG 1994
Entgeltzuwendungen für die Zurverfügungstellung von Liegenschaften für Schiabfahrten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalierungsregelungen nach § 22 UStG.
VwGH 16.12.2003, 2002/15/0072
§ 22 UStG 1994
Entgeltzuwendungen für die Zurverfügungstellung von Liegenschaften für Schiabfahrten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Pauschalierungsregelungen nach § 22 UStG.
VwGH 16.12.2003, 2002/15/0072