§ 236 BAO
Die widerrechtliche Aneignung der Verkaufserlöse durch einen Arbeitnehmer ist Teil des allgemeinen Unternehmerrisikos und hat nicht die Unbilligkeit der Umsatzsteuererhebung zur Folge.
VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099
§ 236 BAO
Die widerrechtliche Aneignung der Verkaufserlöse durch einen Arbeitnehmer ist Teil des allgemeinen Unternehmerrisikos und hat nicht die Unbilligkeit der Umsatzsteuererhebung zur Folge.
VwGH 16.12.2003, 2003/15/0099