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Rückstellung für Brandschutzanlage

KurzinfoSWK 2004, K 19 Heft 22 v. 1.8.2004

Zusammenfassung: Die Bildung einer Rückstellung für den Einbau einer Brandschutzanlage ist nicht zulässig, da dieser Einbau als aktivierungspflichtige Maßnahme zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 5 EStG

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