Mit Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses besteht keine Möglichkeit zur Anmeldung einer Konkursforderung mehr.
OGH 26.02.2004, 8 Ob 154/03k
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Mit Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses besteht keine Möglichkeit zur Anmeldung einer Konkursforderung mehr.
OGH 26.02.2004, 8 Ob 154/03k
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