Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob ein Steuerberater infolge der Beauftragung einer notariellen Handlung auf Grundlage des § 12 NTG zur Zahlung der Notariatsgebühren herangezogen werden kann. Aufbauend auf einer einleitenden Darstellung der Abgrenzungsmerkmale zwischen § 12 NTG und § GKT nimmt er auf Rechtsprechungsnachweise und Lehrmeinungen zur Auslegung des § 12 NTG Bezug und beleuchtet die verfassungs- und konsumentenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Schließlich beleuchtet er die Regelung aus der gemeinschaftsrechtlicher Perspektive, wobei er auch zum Stellenwert gemeinschaftsrechtlicher Wettbewerbsregelungen und des staatlichen Beihilfenverbots Stellung nimmt.